Rechtsprechung
AG Oranienburg, 21.11.2023 - 21 C 213/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Berliner Orientierungshilfe auch für qualifizierten Hennigsdorfer Mietspiegel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was in Berlin gilt, gilt auch in Hennigsdorf!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels zur Spanneneinordnung gilt auch in Hennigsdorf!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04
Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Auszug aus AG Oranienburg, 21.11.2023 - 21 C 213/22
Letztendlich wird also nur vermutet, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für die konkrete Vertragswohnung nicht höher als der Oberwert der Spanne und nicht niedriger als der Unterwert der Spanne ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, VIII ZR 110/04). - BGH, 13.02.2019 - VIII ZR 245/17
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Indizwirkung eines einfachen …
Auszug aus AG Oranienburg, 21.11.2023 - 21 C 213/22
Innerhalb dieser Spanne ist - ausgehend vom Mittelwert - anhand zusätzlicher, qualitativ einzelfallbezogener, den individuellen Wohnwert bestimmender Faktoren, die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne einer Einzelvergleichsmiete zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2019, VIII ZR 245/17). - AG Cham, 05.03.2010 - 8 C 647/08
Wohnraummiete: Rechtliche Bedeutung eines Übergabeprotokoll
Auszug aus AG Oranienburg, 21.11.2023 - 21 C 213/22
Das aber führt zu einer Umkehr der Beweislast (vgl. Amtsgericht Cham, Urteil vom 05.03.2010, 8 C 647/08).